Trockenbau
Definition Trockenbau
Der Trockenbau beinhaltet raumbegrenzende Konstruktionen des Ausbaus für Wand, Decke und Boden, die in trockener Bauweise montiert bzw. weiter verarbeitet (z.B. verspachtelt, verputzt) werden. Ausgenommen sind Holzkonstruktionen, wie sie üblicherweise von Zimmerern und Tischlern erstellt werden, Trennwände aus Mauerwerk, Rabitz- und Stuckdecken. Allerdings werden auch heutzutage noch in Teilbereichen wie dem Ausbau von Fachwerkhäusern Holzständerwände der verschiedensten Bauarten ausgeführt.
Trockenbauweise
Zur Trockenbauweise gehören:
- Deckenbekleidungen und Unterdecken (abgehängte Decken) als plane, gegliederte oder gewölbte, fugenlose oder elementierte Flächen aus unterschiedlichen Materialien, Formen und Systemen, u. a. als Dekor-, Metall-, Kassetten-, Raster-, Gitter-, Waben-, Lamellen-, Paneeldecken oder Baffel-Decken, in Sonderausführungen, z. B. als Akustik-, Licht-, Lüftungs-, Klimadecken. Die Bekleidung kann u.a. aus Gipskarton, Gipsfaser, Holz, Holzwerkstoff, Metall, Kunststoff, Mineralfaser, Glas, Fiber-, Calciumsilikat und Perlite bestehen.
- Wandbekleidungen, Montagewände als gerade, geschwungen oder gebogen Flächen aus unterschiedlichen Materialien und Systemen, einschalig oder mehrschalig beplankt u.a. als raumteilende, feste oder umsetzbare Ständerwände, Flur- und Wohnungstrennwände
- Installationswände (auch Vorwandinstallation), WC-Trennwände. Die Bekleidung kann u.a. aus Gipskarton, Gipsfaser, Holz, Holzwerkstoff, Metall und Kunststoff bestehen.
- Sonstige Verkleidungen, freistehend oder direkt angesetzt, ohne bzw. mit Unterkonstruktion, z. B. feucht gemörtelt (Ansetzbinder), geklebt, ggf. mit zusätzlicher Dämmung, u. a. als Trockenputze, montierter Trockenstuck, Vorsatzschalen, Verkofferungen, Schürzen und Abschottungen
- Bodensysteme als Doppel-, Hohlraumböden bzw. Installationsböden, Trockenunterböden (Trockenestriche) Belag u.a. aus Gipskarton, Gipsfaser, Calciumsilikat, Holzwerkstoff, Stahl, Estrich, Metallwannen mit mineralischer Füllung, armiertem Leichtbeton; Oberbeläge z. B. auf Linoleum, Parkett, Nadelfilz, Teppich
- Einbauten in vorgenannte Konstruktionen, z. B. Unter-, bzw. Tragkonstruktionen für erhöhte Lasten (Decke, bzw. Wand), Leuchten (ohne Verkabelung), Lüftungsauslässe, Zargen für Türen und Fenster, Türen (einschl. Beschlag)
- Einfache Dämmungen und Isolierungen für vorgenannten Konstruktionen oder als separate Leistung u. a. aus Mineralwolle (Steinwolle oder Glaswolle) und Naturfasern, Baum-, Schafwolle, Flachs, Kork, Schaumglas, Perlit, Hartschäumen, Sperren und Dampfbremsen aus Metall und Kunststoff
Völlig ohne Wasser geht es aber auch hierbei nicht. Zum Verspachteln der Fugen und Anschlüsse bei Gipskartonplatten und Gipswandbauplatten benötigt man die dafür vorgesehene Spachtelmasse bzw. den bei Gipsdielen nötigen Kleber. Dieses Material hat eine relativ kurze Trockenzeit und ist schon nach etwa 24 Std. überarbeitbar (Schleifen, Streichen, Tapezieren u.A.).
Entwicklung/Berufsbild
Der moderne Innenausbau in Trockenbauweise setzt sich ab den 1960er Jahren, aus Amerika kommend, in Deutschland zunächst nur sehr zögerlich, mit zunehmenden Systeminnovationen am Bau jedoch immer schneller durch.
Als erste Standesvertretung setzte sich die FUAAT und spätere Bundesfachabteilung Akustik und Trockenbau für die Entwicklung des neuen Berufsbildes ein, das 1974 mit der Einführung des dreijährigen Ausbildungsberufes Trockenbaumonteur auch von ihr etabliert wurde. Seit 1984 gibt es zudem den weiterführenden Berufsabschluss: Industriemeister Akustik- und Trockenbau. Von der Bundesfachabteilung wurde im Jahr 2006 auch die Aufnahme der Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen (ATV) DIN 18340 "Trockenbauarbeiten" in den Teil C der VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für das Bauwesen) durchgesetzt. Seitdem ist Trockenbau auch bauvertragsrechtlich offiziell als eigenständiges Gewerk anerkannt.
In Deutschland existieren zwei Ausbildungsberufe: der zweijährige Ausbaufacharbeiter (mit dem Schwerpunkt Trockenbauarbeiten) sowie der dreijährige Trockenbaumonteur.
Wirtschaft/Recht
In der Vergangenheit gab es häufig Rechtsstreitigkeiten, ob die Ausführung von Akustik- und Trockenbauarbeiten als Teilbereich eines Handwerkes der Anlage A der Handwerksordnung den entsprechenden Einschränkungen unterlag. Dies wurde per Gesetz vom 31. Mai 2000 (handwerksrechtliche Klarstellung) endgültig verneint.
Beschichtungen der erstellten Wände und Verkleidungen, außer den bereits genannten Verspachtelungen, gehören jedoch laut Handwerksordnung nicht zu den Trockenbauarbeiten, sondern viel mehr zum Aufgabenbereich der Maler und Stuckateure.
Normen und Standards
VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) DIN 18340 Trockenbauarbeiten
Quelle: www.wikipedia.de